Pflegehilfsmittel

SCHON GEWUSST? Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.

“Boost für die Pflege – Hier bekommen Sie nicht nur Produkte in hoher Qualität, sondern auch eine Extraportion Expertise und Empathie. Wir zeigen Ihnen in unserer persönlichen Beratung, wir die maßgeschneiderte Lösung für Sie und ihre Liebsten aussehen kann und welche Produkte für Sie kostenlos zur Verfügung stehen! Vertrauen Sie auf uns und nutzen Sie moderne Pflegehilfsmittel, die Ihren Alltag unterstützen!”

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserer Pflegehilfsmittel-Beratung zur Seite zu stehen und Ihnen das Vertrauen zu geben, dass Sie in unserer Apotheke in guten Händen sind – unser Team ist für Sie da.

Q&A - Wichtige Fragen und Antworten

SIND DIE PFLEGEHILFSMITTEL KOSTENLOS?
Wenn Sie einen Pflegegrad (min. Pflegegrad O) haben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel. Der Service unserer Apotheke ist kostenlos. Es fallen somit keine Kosten für Sie an!

WER HAT ANSPRUCH AUF DIE KOSTENLOSEN PFLEGEHILFS­MITTEL
Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad (früher Pflegestufe), die privat von Angehörigen zu Hause versorgt werden, haben gemäß §40 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Pfleghilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro / monatlich.


KANN ICH DIE PFLEGEHILFSMITTEL MONATLICH ÄNDERN?
Ja. Sie können Ihre Lieferung mit Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf – jeden Monat neu befüllen und Produkte austauschen.

 

WELCHE PRODUKTE KANN ICH AUSWÄHLEN?
Sie können aus folgenden Produkten auswählen: Einmalhandschuhe, Hände und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, Mundschutz und Fingerlinge, sowie saugende Bettschutzeinlagen. Andere, häufig in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel (z.B. Vorlagen/Windeln) müssen dagegen vom Arzt rezeptiert und zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet werden.


KANN ICH DIE PFLEGEHILFSMITTEL SELBST AUSWÄHLEN?
Ja. Sie haben die Wahl zwischen unserer Standardbox (diese wird am häufigsten bestellt), oder Sie wählen die Produkte ganz nach Ihren Wünschen selbst aus.

 

MUSS ICH ETWAS UNTERSCHREIBEN?
Ja. Wir benötigen Ihre Unterschrift, um die Kostenübernahme bei der Pflegekasse sicherzustellen. Wir senden Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme zu. Diesen müssten Sie unterschreiben und an uns zurücksenden. Außerdem müssen Sie beim Abholen der Produkte den Empfang unterschreiben.

 

HABEN PRIVAT VERSICHERTE EBENFALLS ANSPRUCH AUF DIE PFLEGEHILFSMITTEL?
Ja, natürlich haben auch privatversicherte Kunden den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Sie erhalten eine Rechnung von uns, die sie zunächst bezahlen müssen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können. Nach unserer Kenntnis erstatten praktisch alle privaten Versicherer die Kosten bis zu 40 Euro im Monat.

 

WIE LANGE BESTEHT DER ANSPRUCH AUF PFLEGEHILFSMITTEL?
Die meisten Pflegekassen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit – andere mindestens für ein Jahr. Hier wird nach Ablauf einfach ein neuer Antrag gestellt und die Pflegekassen prüfen, ob der Gesundheitszustand weiterhin eine Unterstützung erfordert.

 

GIBT ES EINE CHECKLISTE, WO ICH SEHE, WAS ICH TUN MUSS?

  1. Gehen Sie in die Apotheke Ihrer Wahl (der Gesetzgeber erlaubt nicht in mehreren Apotheken parallel die Pauschale zu beantragen) Antrag ausfüllen (die Mitarbeiter machen das für Sie).
  2. Paket festlegen (kann auch monatlich abweichen je nach Bedarf)
    3. Genehmigung innerhalb kurzer Zeit abgegeben.
  3. Paket monatlich abholen (am besten Tag festlegen, dann ist alles abholbereit).
  4. Auf Wunsch gerne von unserem Botendienst liefern lassen.

 

Welche Hilfsmittel sind kostenfrei dabei?

  • Handschuhe aus Latex, Nitril oder Vinyl und Fingerlinge
  • Einmalschürzen
  • Mundschutz
  • Krankenunterlagen mit verschiedenen Saugstärken
  • Desinfektion für Hände und Flächen
Date: April 20, 2023
Autor: Lieblingsapotheke
Services: Beratung

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